Zwei E-SUV parken vor einer Wasserlandschaft bei blauem Himmel.

04.09.2025

Starke Steuervorteile: Warum sich der Kauf von Elektrofahrzeugen jetzt lohnt

Elektromobilität

Seit dem 1. Juli 2025 ist der Kauf von Elektrofahrzeugen für Unternehmen noch attraktiver. Denn Unternehmen und Selbstständige profitieren vom sogenannten Investitionssofortprogramm des Bundeskabinetts und somit von neuen steuerlichen Regelungen für Elektrofahrzeuge. Dazu gehören besonders hohe Abschreibung gleich im ersten Jahr und eine deutlich höhere Preisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung. Wer also jetzt klug plant, spart richtig.

Degressive Abschreibung – sofort mehr zurückholen

Die neue Regelung für degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein echter Booster für die Liquidität von Unternehmen. Wenn diese nämlich zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 ein neues E-Fahrzeug anschaffen, kann ein Großteil der Anschaffungskosten schon im ersten Jahr steuerlich abgesetzt werden. Das bedeutet: geringere Steuerlast und gleichzeitig mehr Kapital für andere Investitionen. 

Für alle E-Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 bis Dezember 2027 und geliefert werden, gilt eine sechsjährige degressive Afa:

  • Im ersten Jahr können 75% des Kaufpreises sofort abgeschrieben werden

  • In den Folgejahren sind es:

    • 10% im 2. Jahr

    • 5% im 3. und 4. Jahr

    • 3% im 5. Jahr

    • 2% im 6. Jahr

Person schreibt Ergebnis vom Taschenrechner in ein Notizheft.

Die Sonderabschreibung gilt für alle rein elektrischen Fahrzeuge, die ein Unternehmen anschafft, sofern diese elektrisch und nicht geleast sind – also PKW, Transporter, Nutzfahrzeuge, LKW und Busse.

💡 Praxistipp:
Wird ein Fahrzeug, etwa als Vorführwagen, schon im Folgejahr wieder verkauft, kann es durch die hohe Abschreibung im ersten Jahr zu einer Verschiebung der Gewinne kommen. Das schmälert zunächst die Steuerlast, führt später aber zu einem höheren Gewinn im Verkaufsjahr.

Optimierte Dienstwagen-Besteuerung – mehr Luft nach oben

Auch bei der Versteuerung von Elektro-Dienstwagen gibt es Verbesserungen. Bisher waren steuerliche Vergünstigungen nur für Fahrzeuge bis zu einem Listenpreis von maximal 70.000 € möglich. Mit dem neuen Gesetz, das ab dem 1. Juli 2025 gilt, steigt die Grenze auf 100.000 €. Damit können nun auch höherpreisige Modelle als Dienstwagen günstiger versteuert werden. 

Für die Fahrzeuge bedeutet das konkret: Statt 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat müssen nur 0,5 % versteuert werden – und liegt der Listenpreis unter 100.000 €, reduziert sich der Satz sogar auf 0,25 %. Die private Nutzung eines E-Dienstwagens wird dadurch deutlich attraktiver als bei einem Verbrenner, und die Auswahl an passenden Fahrzeugen wächst erheblich.

Ein Paar sitzt in einem modernen E-Auto und bereitet sich auf das Losfahren vor.

Interesse an einem E-Fahrzeug?

Bei uns haben Sie die Wahl: In unserem Fahrzeugmarkt finden Sie Neuwagen, Gebrauchtwagen, Vorführfahrzeuge und Tageszulassungen – und darunter eine stetig wachsende Auswahl an modernen E-Fahrzeugen. Lassen Sie sich von unseren attraktiven Marken und Modellen inspirieren und finden Sie Ihr E-Fahrzeug.

Eine Frau in weißem Blazer geht auf einen grauen Elektro-SUV zu, dass am Meer parkt.

Lieferdatum planen – doppelten Vorteil sichern

Sowohl die degressive AfA als auch die höhere Bruttolistenpreisgrenze hängen vom Lieferdatum ab. Daher sollten Unternehmen ihre Bestellungen gezielt terminieren und die Fahrzeuge zwischen den Stichtagen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 annehmen, um den doppelten Vorteil auszuschöpfen:

  • Maximale Abschreibung im ersten Jahr

  • Geringere Kosten für die Privatnutzung

Kauf statt Leasing – wann sich die Entscheidung besonders lohnt

Leasing ist planbar, doch beim Kauf punkten jetzt die neuen Steuerregeln. Dank der hohen Abschreibung im ersten Jahr lassen sich die Anschaffungskosten sofort steuermindernd verbuchen. Das verschafft Unternehmen mehr finanziellen Spielraum und macht den Kauf gegenüber Leasing oft besonders attraktiv – denn wer das Fahrzeug länger im Fuhrpark behält, profitiert von einer deutlich niedrigeren Steuerlast über die Zeit.

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