10.03.2025

Führerschein B196 - 125er-Motorrad fahren mit dem B-Führerschein

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Motorraderlebnis mit Autoführerschein

Der Traum vom Motorradfahren muss nicht zwangsläufig mit einer aufwendigen und kostspieligen Ausbildung verbunden sein. Dank der Einführung der B196-Erweiterung im Januar 2020 haben Autofahrer die Möglichkeit, ohne eine reguläre Motorrad-Prüfung auf ein Leichtkraftrad umzusteigen. Diese Regelung erlaubt es Inhabern eines Pkw-Führerscheins der Klasse B, Motorräder bis 125 cm³ Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW zu fahren. Doch welche Voraussetzungen sind dafür notwendig, und welche Vor- und Nachteile bringt diese Erweiterung mit sich?

Vorteile von B196

Die B196-Erweiterung bietet zahlreiche Vorteile für Autofahrer, die sich für das Motorradfahren interessieren. Ein großer Pluspunkt ist, dass keine theoretische oder praktische Prüfung abgelegt werden muss. Zudem ist diese Erweiterung kostengünstiger als der reguläre Motorradführerschein der Klassen A1, A2 oder A. Durch die B196-Erweiterung erhält man die Erlaubnis, 125 cm³-Motorräder und -Roller zu fahren, was besonders für Pendler eine attraktive Alternative zum Auto darstellt. Die Möglichkeit, sich unabhängiger und flexibler fortzubewegen, ist für viele Autofahrer ein entscheidender Vorteil.

Voraussetzungen für B196

Um die B196-Erweiterung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 25 Jahre

  • Mindestens fünfjähriger Besitz des Pkw-Führerscheins (Klasse B)

  • Absolvierung einer speziellen Schulung in einer Fahrschule

  • Eintragung der B196-Erweiterung in den Führerschein

Die Schulung – keine Prüfung erforderlich

Ein großer Vorteil der B196-Regelung ist, dass keine zusätzliche Prüfung abgelegt werden muss. Stattdessen genügt eine Fahrerschulung, die mindestens 13,5 Stunden umfasst:

  • Theorie: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten

  • Praxis: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung, die als Nachweis zur Eintragung der B196-Erweiterung in den Führerschein beim Straßenverkehrsamt dient. Die gesamte Ausbildung kann auch in einem Intensivkurs in nur 2,5 Tagen abgeschlossen werden.

Nachteile und Einschränkungen

Trotz der vielen Vorteile gibt es auch einige Einschränkungen, die beachtet werden sollten. Die B196-Erweiterung gilt ausschließlich in Deutschland und wird nicht EU-weit anerkannt. Zudem gibt es keine Möglichkeit, diese Erweiterung auf die Klassen A2 oder A auszubauen, was bedeutet, dass ein Aufstieg zu leistungsstärkeren Motorrädern nicht möglich ist. Weiterhin dürfen die Fahrzeuge maximal 11 kW Leistung haben und ein Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg nicht überschreiten.

Fazit

Der B196-Führerschein ist eine hervorragende Möglichkeit für Autofahrer, auf ein Leichtkraftrad umzusteigen, ohne den kompletten Motorrad-Führerschein erwerben zu müssen. Besonders für Pendler oder Gelegenheitsfahrer kann diese Erweiterung sinnvoll sein. Wer jedoch plant, langfristig leistungsstärkere Motorräder zu fahren, sollte besser über die reguläre Motorradklasse A nachdenken.

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