Ein silbernes Elektroauto und ein hellblaues Elektroauto parken auf Beton vor einer Meerküste.
E-Auto-Förderung 2026

Förderprämie für E-Autos und Plug-in-Hybride – Jetzt umsteigen und Förderung sichern!

Bis zu 6.000€ Förderung

Staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge startet 2026

Ab 2026 bietet die Bundesregierung erneut eine staatliche Förderung für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride an. Ziel ist es, insbesondere Privathaushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf Elektromobilität zu unterstützen.

Wir haben die wichtigsten Eckpunkte der neuen E-Auto-Förderung 2026 für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Anspruchsberechtigte:

  • Privatpersonen (Unternehmen sind ausgeschlossen)

  • Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 € pro Jahr

  • Für maximal zwei Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 € pro Kind

Art und Höhe der Förderung:

  • Grundförderung:
    Elektrofahrzeug 3.000 € / Plug-in-Hybrid 1.500 €

  • Einkommensabhängige Förderung:

    • bis 45.000 € Haushaltseinkommen: Elektro 5.000 € / PHEV 3.500 €

    • bis 60.000 € Haushaltseinkommen: Elektro 4.000 € / PHEV 2.500 €

    • bis 80.000 € Haushaltseinkommen: Elektro 3.000 € / PHEV 1.500 €

  • Kinderbonus:

    • Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um je 5.000€ bis maximal zwei Kinder

    • Zusätzlich 500 € pro Kind, maximal 1.000 €.

    • Insgesamt sind bis zu 6.000 € Förderung möglich.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

  • Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge oder extern aufladbare Hybridfahrzeuge
    (Plug-in-Hybride sowie sogenannte Range Extender),
    sofern der CO₂-Ausstoß maximal 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) beträgt
    oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km erreicht wird

  • Das Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein und erstmals in Deutschland zugelassen werden

  • Die Förderung gilt sowohl für Kauf als auch Leasing.

  • Die Mindesthaltedauer des Fahrzeugs beträgt 36 Monate.

Antrag:

Der Förderantrag muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Fahrzeugzulassung gestellt werden.

Gültigkeit:

  • Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeugzulassungen ab dem 01.01.2026

  • Sie endet mit Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2028

Ihre individuelle Förder- und Preisberechnung

Bei Kummich Fahrzeugwelt finden Sie eine große Auswahl aktueller Elektrofahrzeuge.
Wir beraten Sie markenübergreifend und individuell – ganz gleich, ob es um Leasing oder Kauf geht, und selbstverständlich für jedes unserer förderfähigen Fahrzeuge.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung, ob Ihr Wunschfahrzeug förderfähig ist

  • Kalkulation der jeweiligen Förderprämie für unsere förderfähigen Fahrzeuge

  • Ermittlung der daraus resultierenden Leasingrate oder des Kaufpreises

  • Unterstützung bei der Antragstellung

Sie möchten wissen, wie sich die Förderung konkret auf Preis oder Rate auswirkt oder ob ein bestimmtes Modell förderfähig ist?
Wir berechnen und prüfen das gerne für Sie.

Hellblaues E-Auto in Seitenansicht auf einer Wiese, zwei Erwachsene und ein Kind kommen darauf zu.

Warum sich der Umstieg auf Elektromobilität gerade jetzt lohnt

  • Deutlich niedrigere Energie- und Betriebskosten im Vergleich zu Verbrennungsmotoren

  • Weniger Wartungsaufwand dank reduzierter Verschleißteile

  • Attraktive Leasing- und Finanzierungsangebote bei vielen Herstellern

  • Staatliche Förderung erleichtert den Einstieg zusätzlich

Hellblaues E-Auto in Seitenansicht lädt an der heimischen Wallbox.

Steuerliche Vorteile von Elektrofahrzeugen

Neben der Förderung profitieren Elektrofahrzeuge weiterhin von steuerlichen Vergünstigungen:

  • Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035

  • 0,25%-Regel bei der Dienstwagenbesteuerung

  • Attraktive Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen bei Elektro-Dienstwagen

FAQ zur E-Auto-Förderung 2026

Gilt die Förderung für Gebrauchtwagen?

Nein, aktuell sind nur Neufahrzeuge förderfähig.

Wer kann die Förderung beantragen?

Privatpersonen mit entsprechendem Einkommen.

Kann die Förderung rückwirkend beantragt werden?

Ja, ab Mai 2026 für Fahrzeuge, die seit 01.01.2026 zugelassen wurden.

Wie lange muss das Fahrzeug gehalten werden?

Mindestens 36 Monate.

Wie hoch kann die Förderung maximal sein?

Bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeug, Einkommen und Kinderzahl.

Sie haben noch weitere Fragen?

Kontaktieren Sie ganz einfach unser Team oder informieren Sie sich auf der Website des Bundesumweltministeriums – dort finden Sie weitere Hinweise und Informationen.

Jetzt Förderzuschuss sichern – unser Team berät Sie persönlich!

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