Förderprämie für E-Autos und Plug-in-Hybride – Jetzt umsteigen und Förderung sichern!
Bis zu 6.000€ Förderung
Staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge startet 2026
Ab 2026 bietet die Bundesregierung erneut eine staatliche Förderung für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride an. Ziel ist es, insbesondere Privathaushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf Elektromobilität zu unterstützen.
Wir haben die wichtigsten Eckpunkte der neuen E-Auto-Förderung 2026 für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Anspruchsberechtigte:
Privatpersonen (Unternehmen sind ausgeschlossen)
Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 € pro Jahr
Für maximal zwei Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 € pro Kind
Art und Höhe der Förderung:
Grundförderung:
Elektrofahrzeug 3.000 € / Plug-in-Hybrid 1.500 €Einkommensabhängige Förderung:
bis 45.000 € Haushaltseinkommen: Elektro 5.000 € / PHEV 3.500 €
bis 60.000 € Haushaltseinkommen: Elektro 4.000 € / PHEV 2.500 €
bis 80.000 € Haushaltseinkommen: Elektro 3.000 € / PHEV 1.500 €
Kinderbonus:
Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um je 5.000€ bis maximal zwei Kinder
Zusätzlich 500 € pro Kind, maximal 1.000 €.
Insgesamt sind bis zu 6.000 € Förderung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)
Reine Batterieelektrofahrzeuge oder extern aufladbare Hybridfahrzeuge
(Plug-in-Hybride sowie sogenannte Range Extender),
sofern der CO₂-Ausstoß maximal 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) beträgt
oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km erreicht wirdDas Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein und erstmals in Deutschland zugelassen werden
Die Förderung gilt sowohl für Kauf als auch Leasing.
Die Mindesthaltedauer des Fahrzeugs beträgt 36 Monate.
Antrag:
Der Förderantrag muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Fahrzeugzulassung gestellt werden.
Gültigkeit:
Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeugzulassungen ab dem 01.01.2026
Sie endet mit Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2028
Ihre individuelle Förder- und Preisberechnung
Bei Kummich Fahrzeugwelt finden Sie eine große Auswahl aktueller Elektrofahrzeuge.
Wir beraten Sie markenübergreifend und individuell – ganz gleich, ob es um Leasing oder Kauf geht, und selbstverständlich für jedes unserer förderfähigen Fahrzeuge.
Unsere Leistungen im Überblick:
Prüfung, ob Ihr Wunschfahrzeug förderfähig ist
Kalkulation der jeweiligen Förderprämie für unsere förderfähigen Fahrzeuge
Ermittlung der daraus resultierenden Leasingrate oder des Kaufpreises
Unterstützung bei der Antragstellung
Sie möchten wissen, wie sich die Förderung konkret auf Preis oder Rate auswirkt oder ob ein bestimmtes Modell förderfähig ist?
Wir berechnen und prüfen das gerne für Sie.
Warum sich der Umstieg auf Elektromobilität gerade jetzt lohnt
Deutlich niedrigere Energie- und Betriebskosten im Vergleich zu Verbrennungsmotoren
Weniger Wartungsaufwand dank reduzierter Verschleißteile
Attraktive Leasing- und Finanzierungsangebote bei vielen Herstellern
Staatliche Förderung erleichtert den Einstieg zusätzlich
Steuerliche Vorteile von Elektrofahrzeugen
Neben der Förderung profitieren Elektrofahrzeuge weiterhin von steuerlichen Vergünstigungen:
Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035
0,25%-Regel bei der Dienstwagenbesteuerung
Attraktive Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen bei Elektro-Dienstwagen
Gilt die Förderung für Gebrauchtwagen?
Nein, aktuell sind nur Neufahrzeuge förderfähig.
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen mit entsprechendem Einkommen.
Kann die Förderung rückwirkend beantragt werden?
Ja, ab Mai 2026 für Fahrzeuge, die seit 01.01.2026 zugelassen wurden.
Wie lange muss das Fahrzeug gehalten werden?
Mindestens 36 Monate.
Wie hoch kann die Förderung maximal sein?
Bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeug, Einkommen und Kinderzahl.
Sie haben noch weitere Fragen?
Kontaktieren Sie ganz einfach unser Team oder informieren Sie sich auf der Website des Bundesumweltministeriums – dort finden Sie weitere Hinweise und Informationen.
Abbildungen beispielhaft; zeigen Sonderausstattungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Alle Angaben basieren auf offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Änderungen der Förderbedingungen, Förderhöhen oder Antragsfristen bleiben vorbehalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Richtlinien und Bescheide der Förderstelle.