Kummich Fahrzeugwelt – Unfallratgeber

Hilfreiche Antworten auf wichtige Fragen

Sicherung der Unfallstelle 

Schalten Sie ihre Warnblinkanlage ein, legen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie ihr Warndreieck gut sichtbar auf. Bitte beachten Sie Ihre eigene Sicherheit. Bringen Sie Insassen aus der Gefahrenzone. 

Erste Hilfe und Polizei verständigen

Leisten Sie Erste Hilfe. Wenn Sie Ersthelfer sind, fordern Sie Unfallzeugen auf, zu warten und Sie bei den Maßnahmen zu unterstützen. Kontaktieren Sie gegebenenfalls den Notarzt und die Polizei. Wenn Sie einen Notruf absetzen, ist es sehr wichtig, dass Sie den Mitarbeitern der Einsatzzentrale genaue Informationen geben.

Bei Unfällen unter Beteiligung von ausländischen Kraftfahrzeugen oder von Fahrern, die eine Fremdsprache sprechen, gilt: Rufen Sie auf jeden Fall die Polizei! 

Unfall dokumentieren

Notieren Sie sich Tag, Ort, Zeit und Hergang des Unfalls. Fotografieren Sie die Unfallendstellung der beteiligten Kraftfahrzeuge, machen Sie Nahaufnahmen der Schäden an den Fahrzeugen und notieren Sie sich den Namen des Fahrers des Unfallbeteiligten Kraftfahrzeuges, dessen amtliches Kennzeichen und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Erstellen Sie ggfs. eine Unfallskizze. Sollten Zeugen den Unfall miterlebt haben, halten Sie deren Kontaktdaten (vollständiger Name und Anschrift) fest, damit zu den Zeugen – auch nach dem Unfall – Kontakt aufgenommen werden kann.

Keine Schulderkenntnis – Verbleiben am Unfallort

Am Unfallort werden keine schriftlichen Schuldanerkenntnisse unterschrieben. 

Wichtig: Sie dürfen den Unfallort erst verlassen, wenn Ihre Person, Ihr Fahrzeug und die Art der Beteiligung festgestellt sind. Ein Verlassen des Unfallorts ohne die Ermöglichung einer solchen Feststellung erfüllt den Strafbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.  

Achtung: Das bloße Anbringen Ihrer Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des Unfallgegners genügt nicht. Rufen Sie daher sicherheitshalber die Polizei, wenn der Unfallbeteiligte nicht anwesend sein sollte. Dies ist auch dann anzuraten, wenn Zeugen, nicht aber der Unfallgegner, zur Verfügung stehen.  

Mit Kummich Fahrzeugwelt in Verbindung setzen

Nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zu uns auf! Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der kompletten Regulierung Ihres Schadens, auch bei der Kommunikation mit Unfallgegner, Versicherung Sachverständiger und den Behörden. 

Schadensmeldung an eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung

Setzen Sie sich mit ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung in Verbindung und melden Sie den Unfall. Ihre Versicherung wird Ihnen entsprechende Formulare zukommen lassen. Selbstverständlich übernehmen wir das gerne für Sie. 

Autounfall im Ausland

Bei einem Unfall im Ausland können Sie das gleiche Vorgehen anwenden. Hier ist es vor allem wichtig, immer die Polizei hinzuzuziehen, um die Klarstellung der Schuldfrage zu klären. Falls Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind, müssen Sie zwingend auch die Mietwagenfirma informieren. 

Verhalten bei einem Wildunfall

Ganz gleich, ob ein Reh angefahren oder einem Wildschwein ausgewichen wurde:

Die Vorgehensweise nach einem Wildunfall ist immer dieselbe. Zunächst heißt es: anhalten und Ruhe bewahren. Nachdem ein sicherer Standort auf dem Standstreifen oder so weit rechts wie möglich eingenommen wurde, können sich Fahrer und Insassen vergewissern, dass sie unverletzt sind.

Unfallstelle sichern:  

Gehen Sie wie bei einem regulären Unfall vor, d.h. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern. Das gilt auch, wenn das Tier verletzt geflüchtet ist.

Bei Personenschaden Erste-Hilfe leisten und über die 112 den Notruf kontaktieren. 

Wildtier prüfen: 

Falls das Tier tot ist und die Fahrbahn versperrt, ziehen Sie es – mit Handschuhen - an den Fahrbahnrand. Fassen Sie das Tier keinesfalls an, falls es nur verletzt wurde.  

Polizei verständigen: 

Verständigen Sie über die 110 die örtliche Polizei. Sie erstellt ein Unfallprotokoll und eine Wildunfallbescheinigung, die später bei der Versicherung vorzulegen ist. Darüber hinaus verständigt die Polizei den zuständigen Förster oder Jäger. 

Unfallstelle markieren:

Falls das verletzte Tier geflüchtet ist, sollte eine Markierung hinterlassen werden. Dazu kann ein weißes Taschentuch oder ein Warndreieck dienen. So können Förster und Jäger dem Wildtier nachspüren und es bei Bedarf erlegen. 

Wichtig: Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht entfernt werden.

Gefahrgutunfall

Halten Sie einen großzügigen Abstand und sichern Sie die Unfallstelle – wenn möglich –, um Folgeunfälle zu vermeiden. Kontaktieren Sie sofort die Feuerwehr, Polizei und den Rettungsdienst. Teilen Sie dabei der Notrufzentrale die Nummer des orangefarbenen Gefahrgut-Warnzeichens mit.

Leisten Sie keine Erste Hilfe, da Sie sich dadurch selbst in Gefahr bringen können. Nur geschulte Fachkräfte dürfen hier eingreifen und das Gefahrengut beseitigen beziehungsweise Verletzte bergen.  

Hier gilt: Die eigene Sicherheit geht vor Unfallhilfe. Vermeiden Sie auf jeden Fall den Kontakt mit gefährlichen Substanzen.